Fahrtkostenzuschlag ÖPNV
Es ist möglich, einen Zuschuss in Höhe von 20,-€ monatlich für Fahrtkosten im ÖPNV (öffentlichen Personennahverkehr) die zwischen der privaten Wohnung und der Arbeits- bzw. Ausbildungsstätte liegen zu erhalten.
Voraussetzung um den Zuschuss zu erhalten, ist der Erwerb einer personalisierten Zeitfahrkarte mit monatlicher Fahrberechtigung bei einem Verkehrsverband/ -verbund oder der DB.
Der Zuschuss von 20,-€ wird dann gewährt, wenn die Höhe der Aufwendungen für die Fahrkarte den Wert von 20,-€ übersteigen.
Er wird mit dem Entgelt zweimal im Jahr gebündelt ausgezahlt.
Da es sich um einen zweckgebundenen Zuschuss handelt wird er bei der Höhe der Jahressonderzahlung und des Leistungsentgelts nicht berücksichtigt.
Der Zuschuss wird gezahlt, wenn mindestens ein Tag im Monat Anspruch auf Entgelt bestanden hat. Gleichgestellt sind Krankengeldzuschuss, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und Kinderkrankengeld. Bei Beurlaubung ohne Fortzahlung des Entgelts (Elternzeit, Pflegezeit) entfällt der Zuschuss.
Wer einen Zuschuss erhalten möchte, sammelt für die Monate Januar bis Juni die personalisierten Tickets und sendet diese als Kopie mit dem Antrag (siehe Downloads) bis zum 10.07., sowie für die Monate Juli bis Dezember bis zum 10.12. eines Jahres per Mail an die Personalabteilung des Kirchenamtes Osnabrück.
Der Zuschuss wird im darauffolgenden Monat ausgezahlt.