Mitarbeitergespräche

● Mitarbeitende sind berechtigt zu Gesprächen mit dem Arbeitgeber einen Mitarbeiter der Mitarbeitervertretung hinzuzuziehen (MVG-EKD § 35, Abs. 5),wenn mit ihm über sein Verhalten im Dienst oder über Verfehlungen seiner dienstlichen Pflichte, die zu arbeits- oder disziplinarischen Maßnahmen führen können gesprochen wird.
 
● Wird der Arbeitgeber anwaltlich vertreten ist auch der Mitarbeitende berechtigt einen Rechtsbeistand mitzubringen. Ist dem Mitarbeitenden die Anwesenheit eines Rechtsbeistands des Arbeitsgebers verschwiegen worden, kann der Mitarbeitende um einen neuen Termin bitten und das Gespräch abbrechen.
 
● Ein Personalgespräch zwischen Mitarbeitenden und Arbeitgeber ist für den Mitarbeitenden Arbeitszeit.
Liegt das Gespräch außerhalb seiner Arbeitszeit kann der Mitarbeitende hierfür Mehrarbeits- / Überstunden geltend machen.