Höhergruppierung und Herabgruppierung
Höhergruppierungen
Höhergruppierungen sind das, was sich jeder wünscht. Mehr Geld, mehr Anerkennung.
Eine Höhergruppierung lohnt sich, ein Blick in die Entgelttabelle zeigt es.
Ob von EG 5 nach EG 6, oder von S 8a nach S 8b, die höhere Entgeltgruppe bietet höheres Gehalt.
Aber wie funktioniert eine Höhergruppierung?
Es wird stufengleich höhergruppiert, mindestens jedoch in Stufe 2, wenn man noch in Stufe 1 war. Dies bedeutet die schon erworbene Stufe bleibt bestehen. Nur die schon zurückgelegte Zeit in der Stufe verfällt, die Laufzeit in der Stufe wird auf Null gesetzt.
Hierbei ist es gleich, ob die Höhergruppierung um eine Entgeltgruppe oder um mehrere vorgenommen wird.
Wer also bei der Höhergruppierung kurz vor dem Stufenwechsel steht, muss die Stufe leider noch einmal ganz durchlaufen.
Dies ist im TVöD § 17 Abs. 4 Satz 2 geregelt: Bei Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit in der jeweiligen Stufe der höheren Entgeltgruppe immer neu mit dem Tag der Höhergruppierung. Restzeiten aus der bisherigen Entgeltgruppe und Stufe werden nicht angerechnet.
Bei Höhergruppierungen als Facherzieher müssen 160 Stunden (213 Unterrichtseinheiten UE) Fortbildung in dem entsprechenden Tätigkeitsbereich nachgewiesen werden. (Beispiel: eine Mitarbeiterin in der Krippe muss diese Stundenanzahl mit Fortbildungen im Bereich Kleinkind U3 nachweisen, um als Facherzieher für die Krippenpädagogik eine Höhergruppierung nach S8b zu erhalten).
Herabgruppierung
Herabgruppierungen können dadurch kommen, dass eine bestimmte Tätigkeit in der Zukunft nicht mehr ausgeübt wird.
Bei der Herabgruppierung wird stufengleich vorgegangen. Die durchlaufene Zeit in der Stufe bleibt bestehen und läuft weiter.