Arbeitsunfähigkeit
● Der Mitarbeitende muss seinem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich am ersten Tag mitteilen.
● Nach dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit muss diese durch einen Arzt festgestellt werden.
● Der Mitarbeitende ist auch mit der elektrischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (EAU) weiterhin verpflichtet den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren.
● Eine Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit muss dem Arbeitgeber rechtzeitig mitgeteilt werden.
● Der Mitarbeitende muss keinerlei Auskunft über seine Erkrankung und seinen Gesundheitszustand und der ärztlichen Diagnose machen.
● Der Mitarbeitende muss während seiner Erkrankung nicht zu Hause bleiben, er bleibt ein freier Mensch. Wichtig ist nur, alles zu unterlassen, was den Heilerfolg beeinträchtigt.
● Während einer Erkrankung muss sich der Mitarbeitende nicht beim Arbeitgeber melden, die AU-Bescheinigung gibt Informationen über das Ende der Erkrankung.
● Die Dauer der Entgeltfortzahlung beträgt 6 Wochen für eine Krankheit.