BAD
Wird ein Mitarbeitender von seinem Arbeitgeber zum BAD (Berufsgenossenschaftlicher Arbeitsmedizinischer und Sicherheitstechnischer Dienst) geschickt, ist Folgendes zu beachten:
Für die Landeskirche Hannover ist für Untersuchungen, die im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes vorgeschrieben sind, der BAD für die arbeitsmedizinische Betreuung zuständig.
* Grundsätzlich hat der Arbeitgeber, wenn er eine*n Mitarbeitende*n zu einer vorgeschriebenen Angebots- oder Pflichtvorsorge zum BAD schickt, einen entsprechenden Auftragszettel auszufüllen, welchen er der/dem Mitarbeitenden für diesen Besuch beim BAD-Arzt mitgibt.
* In diesem Auftragsvordruck ist vom Arbeitgeber einzutragen, welche Vorsorge bzw. Untersuchung durchgeführt werden sollen. Die normalen Vorsorgen und Untersuchungen sind durch den pauschalen Vertrag der EKD mit der BAD GmbH abgedeckt, sodass hierfür keine Kosten entstehen.
* Allerdings gibt es auch kostenpflichtige Zusatzleistungen der BAD. Auch diese werden auf dem Vordruck durch den Arbeitgeber in Auftrag gegeben. Da der Arbeitgeber Auftraggeber ist, müssen die entstehenden Kosten vom Arbeitgeber erstattet werden.
* Möchte ein Mitarbeitender vor Ort beim BAD zusätzlich eine kostenpflichtige Zusatzleistung, müssen die zusätzlich entstehenden Kosten selber gezahlt werden. Ein Beispiel wäre, wenn z. B. aufgrund der Gefährdungsbeurteilung in einer Einrichtung eine Hepatitis-A-Impfung angesagt ist, die/der Mitarbeitende aber Wert auf eine Hepatitis-A- und B-Impfung legt.
* Da die/der Mitarbeitende vom Arbeitgeber während der Arbeitszeit zum BAD-Arzt geschickt wird ist diese Zeit als Arbeitszeit zu bewerten, auch die Fahrzeit hin und zurück sind Arbeitszeiten.
* Die dabei entstehenden Fahrtkosten müssen vom Arbeitgeber übernommen werden und werden über die Dienstreisegenehmigung abgerechnet.