Dritter Weg/ ADK
- Der Erste Weg besagt, dass der Arbeitgeber bestimmt wieviel Lohn es gibt, wie viele Stunden gearbeitet werden muss und wieviel Urlaub der Mitarbeitende bekommt.
(Beispiel: Chef und Mitarbeiter einigen sich)
- Der zweite Weg ist der, in dem die Arbeitgeberverbände (große Unternehmen gelegentlich auch selbst) und Gewerkschaften für ihre Mitglieder die Höhe der Bezahlung und die Arbeitsbedingungen aushandeln. Dabei gelten staatliche Regelungen als Mindeststandards, die aber selbstverständlich übertroffen werden dürfen. Dies gilt dann für alle Beschäftigten.
(Beispiel: IG Metall handelt einen Tarifvertrag aus, dieser gilt dann für alle im Metallgewerbe)
- Der dritte Weg ist der Weg der Kirchen.
Die Kirche als Arbeitgeber darf selbst bestimmen, so steht es im Grundgesetz. Die Kirche betrachtet sich als Dienstgemeinschaft und sichert die Beteiligung aller Mitarbeitenden zu. - Die Grundlagen des Dritten Wegs sind das partnerschaftliche Miteinander von Arbeitnehmenden und von Arbeitgebern, die gleichberechtigte und gleichgewichtige Interessenvertretung in den Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommissionen (ADK).
- In der Arbeitsrechtlichen Kommissionen (ADK) wird die Höhe der Vergütung, die Arbeitszeit, der Urlaub, die Jubiläumstage, die Anwendung der Tarifverträge und vieles mehr festgelegt.
- Diese ausgehandelten Bedingungen werden in der Dienstvertragsordnung (DVO – das kirchliche Arbeitsgesetzt) festgeschrieben.
- So kommt es, dass neben den Tarifverträgen noch andere Bestandteile für unser Arbeitsrecht gültig sind.
ADK
In der Arbeitsrechtlichen Kommissionen (ADK) wird die Höhe der Vergütung, die Arbeitszeit, der Urlaub, die Jubiläumstage, die Anwendung der Tarifverträge und vieles mehr festgelegt.
In der Arbeitsrechtlichen Kommissionen (ADK) wird die Höhe der Vergütung, die Arbeitszeit, der Urlaub, die Jubiläumstage, die Anwendung der Tarifverträge und vieles mehr festgelegt.
In unserm Bereich ist die ADK Hannover zuständig. Diese Kommission ist paritätisch mit neun Vertretern der Arbeitgeber- und neun Vertretern der Arbeitnehmerseite besetzt. In den monatlichen Treffen erarbeiten die Arbeitnehmer- sowie die Arbeitgeberseite verschiede Themen und Inhalte. Diese werden dann in den ADK Sitzungen verhandelt, diskutiert und beschlossen.
Für den Fall, dass sich die Mitglieder der ADK nicht einigen, ist anstelle von Arbeitskampfmaßnahmen (Streik und Aussperrung) ein Schlichtungsverfahren vorgesehen. Eine Schlichtungskommission, der zwei Schlichter vorsitzen, hat dann - unter Beachtung besonderer Verfahrensregeln - den Konflikt zu lösen.