Urlaubsberechnung bei unregelmäßig anfallender Arbeit

Gängige Handhabung ist folgende Berechnung:

(alle Std. ÷ 12 ÷ 22  x 30 = …. Urlaubsstunden)

-      alle gearbeiteten Stunden der letzten 12 Monate addieren,
-      diese durch 12 teilen, 
-      diese durchschnittliche Monatsstundenzahl wiederum durch 22 teilen (22 sind die durchschnittlichen monatlichen Arbeitstage für ArbeitnehmerInnen), 
-      hieraus ergibt sich die Tagesarbeitsstundenanzahl die mit 30 multipliziert wird (30 ist der Urlaubsanspruch je Jahr). 
-      Diese Stunden werden ausgezahlt. 
 
Zu bedenken ist hierbei:

Gesetzlich ist es nicht möglich, Urlaub in Stunden zu geben oder zu berechnen, denn das Bundesurlaubsgesetzt sieht nur Urlaubstage vor.

Hierbei werden am Jahresende

 (alle gearbeiteten Tage x 30 ÷ 260 = ….Urlaubstage)

-      alle gearbeiteten Tage mit 30 multipliziert (30 Tage = Urlaubsanspruch je Jahr)
-      dies durch 260 teilen (Arbeitstage pro Jahr).
-      Dies ergibt den Urlaubsanspruch in Tagen.
-      Ab 0,5 wird aufgerundet.