Urlaubsberechnung bei unregelmäßig anfallender Arbeit
Gängige Handhabung ist folgende Berechnung:
(alle Std. ÷ 12 ÷ 22 x 30 = …. Urlaubsstunden)
- alle gearbeiteten Stunden der letzten 12 Monate addieren,
- diese durch 12 teilen,
- diese durchschnittliche Monatsstundenzahl wiederum durch 22 teilen (22 sind die durchschnittlichen monatlichen Arbeitstage für ArbeitnehmerInnen),
- hieraus ergibt sich die Tagesarbeitsstundenanzahl die mit 30 multipliziert wird (30 ist der Urlaubsanspruch je Jahr).
- Diese Stunden werden ausgezahlt.
Zu bedenken ist hierbei:
Gesetzlich ist es nicht möglich, Urlaub in Stunden zu geben oder zu berechnen, denn das Bundesurlaubsgesetzt sieht nur Urlaubstage vor.
Hierbei werden am Jahresende
(alle gearbeiteten Tage x 30 ÷ 260 = ….Urlaubstage)
- alle gearbeiteten Tage mit 30 multipliziert (30 Tage = Urlaubsanspruch je Jahr)
- dies durch 260 teilen (Arbeitstage pro Jahr).
- Dies ergibt den Urlaubsanspruch in Tagen.
- Ab 0,5 wird aufgerundet.