Unfall mit dem eigenen PKW

Bei Selbstverschulden:
· Schaden am eigenen PKW
Wenn eine eigene Vollkaskoversicherung besteht, so tritt vorrangig diese ein. Der Arbeitgeber übernimmt die Selbstbeteiligung sowie die Kosten der Höherstufung  - eine Bestätigung der Kosten durch die Versicherung ist dafür erforderlich.
 
· Schaden am fremden PKW
Hier tritt die eigene Haftpflichtversicherung ein. Die Kosten der Höherstufung sind durch den Arbeitgeber zu übernehmen.
 
Bei Fremdverschulden:
· Hier muss die Versicherung des Unfallgegners für die Kosten aufkommen.