Anordnung von Plusstunden

* Der Arbeitgeber kann bei angesammelten Plusstunden anordnen, dass der Mitarbeitende früher nach Hause geht, wenn dieser nicht mehr benötigt wird. 
Grund: Plusstunden fallen aufgrund dienstlicher Notwendigkeit an, daher sind sie auch abzufeiern, wenn es dienstlich nötig ist.

* Gibt es keinen Dienstplan, ist das Entstehen lassen von Minusstunden arbeitsrechtlich nicht möglich, da der Arbeitgeber verpflichtet ist, dem Mitarbeitenden Arbeit im Rahmen der im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeit anzubieten. Macht er dies nicht, darf dies nicht zu Lasten des Mitarbeitenden gehen. Heißt: bietet man dem Mitarbeitenden in einer Woche aus dienstlichen Gründen an, weniger zu arbeiten und es entstehen Minusstunden müssen diese nicht zwangsläufig in der Zukunft nachgeholt werden. Nur im Rahmen von Dienstplänen ist dies in Ordnung, denn im Durchschnitt des Dienstplanes muss die vereinbarte Arbeitszeit erreicht sein.
 
* TV-L § 8 besagt, dass über die Dienstplangestaltung durch entsprechende Planung ein rechtzeitiger Stundenausgleich anzustreben ist, so dass keine Mehr- oder Überstunden entstehen. 

Der Arbeitgeber kann das Abfeiern von Plusstunden z.b. in der Vorbereitungszeit anordnen. Aber auch das Sammeln von Plusstunden, um z.B. einen ganzen Tag frei zu haben ist erlaubt. Schließlich entstehen Plusstunden auch an einem zustäzlichen Tag, wie z.B. ein Kita- Fest.