Dienstvereinbarungen
Dienstvereinbarungen im Kirchenkreis Bramsche
Eine Dienstvereinbarung (DV) ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Dienststellenleitung/ Arbeitgeber und den Mitarbeitenden, stellvertretend durch die Mitarbeitendenvertretung (MAV).
Eine DV regelt betriebliche oder dienstliche Angelegenheiten, die das Arbeitsverhältnis der Beschäftigten betreffen und ist für beide Seiten verbindlich und hat eine rechtliche Bindung.
Kurz gesagt: Eine DV ist eine Art Vertrag, die zwischen Dienststellenleitung und MAV abgeschlossen wird und kollektiv für alle betreffenden Mitarbeitenden gültig ist.
Im Kirchenkreis Bramsche sind folgende DVs gültig:
- DV Arbeitszeitkonten und -regelungen im Kitaverband
- DV Betriebeliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- DV Dienstradleasing
- DV Entgeltumwandlung
- DV Fahrtkostenzuschlag
- DV Stellenausschreibungen
- DV Urlaubsplanung im Kitaverband
Darüber hinaus wurden zwischen dem Kitaverband, vertreten durch die päd. Geschäftsführung und der MAV folgende Prozessregelungen abgestimmt:
- Prozessregelung zur finanziellen Unterstützung von Qualifizierungsmaßnahmen
- Prozessregelung zur Vertretungsregelung von Fachkräften
Auch beim Schutzkonzept des ev. luth. Kirchenkreises Bramsche hat die MAV gemeinsam mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen getroffen.
Bei Interesse können alle DVs als PDF- Datei bei der MAV angefordert werden.
Eine DV regelt betriebliche oder dienstliche Angelegenheiten, die das Arbeitsverhältnis der Beschäftigten betreffen und ist für beide Seiten verbindlich und hat eine rechtliche Bindung.
Kurz gesagt: Eine DV ist eine Art Vertrag, die zwischen Dienststellenleitung und MAV abgeschlossen wird und kollektiv für alle betreffenden Mitarbeitenden gültig ist.
Im Kirchenkreis Bramsche sind folgende DVs gültig:
- DV Arbeitszeitkonten und -regelungen im Kitaverband
- DV Betriebeliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- DV Dienstradleasing
- DV Entgeltumwandlung
- DV Fahrtkostenzuschlag
- DV Stellenausschreibungen
- DV Urlaubsplanung im Kitaverband
Darüber hinaus wurden zwischen dem Kitaverband, vertreten durch die päd. Geschäftsführung und der MAV folgende Prozessregelungen abgestimmt:
- Prozessregelung zur finanziellen Unterstützung von Qualifizierungsmaßnahmen
- Prozessregelung zur Vertretungsregelung von Fachkräften
Auch beim Schutzkonzept des ev. luth. Kirchenkreises Bramsche hat die MAV gemeinsam mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen getroffen.
Bei Interesse können alle DVs als PDF- Datei bei der MAV angefordert werden.