Weihnachtsfeier

Eine Weihnachtsfeier soll einen gemeinsamen Abschluss des Jahres darstellen und den Teamgeist postiv fördern.
Dieses gemütliche Beisammensein wird vom Arbeitgeber finanziell unterstützt. Es werden die Kosten für ein (angemessenes) Essen übernommen.
Bei der Weihnachtsfeier handelt es sich um eine Veranstaltung außerhalb der Arbeitszeit. Somit haben Mitarbeitende keinen Anspruch auf Mehr- oder Überstunden.

Möchte ein Mitarbeiter nicht an der Weihnachtsfeier teilnehmen, besteht kein Anspruch auf Auszahlung des Zuschusses.

Hinweis für Mitarbeiterinnen im Beschäftigungsverbot:
Findet die Weihnachtsfeier außerhalb der KiTa statt, darf auch die Kollegin im Beschäftigungsverbot daran teilnehmen. Hier sollte im Vorfeld der Arbeitgeber informiert werden, um ggf. die Kosten für den Zuschuss für das Essen zu klären.