Verhalten bei Eis und Schnee
So ärgerlich es auch sein mag, Mitarbeitende können sich nicht damit herausreden, dass sie bei Schnee das Auto erst freischaufeln mussten, oder dass es glatt war.
Bei Fahrten zur Arbeit muss dies miteinberechnet werden.
Ebenso muss mit Stau gerechnet werden.
Deshalb muss jeder Mitarbeitende bei seiner kalkulierten Fahrzeit zur Arbeit Eis-, Schneeglätte und Stau einberechnen und dafür früher von zu Hause aufbrechen.
Einzig Unfälle und Naturkatastrophen können nicht einkalkuliert werden.
Ebenso verhält es sich bei Streik, Verspätungen oder Ausfällen der öffentlichen Verkehrsmittel. Das Wegerisiko liegt beim Arbeitnehmer. Kommt der Arbeitnehmer durch Verkehrsstörungen zu spät dürfen Stunden oder Gehalt gekürzt werden. Der Arbeitnehmer muss dies in seiner Wegezeitberechnung einplanen.
Ebenso verhält es sich bei Streik, Verspätungen oder Ausfällen der öffentlichen Verkehrsmittel. Das Wegerisiko liegt beim Arbeitnehmer. Kommt der Arbeitnehmer durch Verkehrsstörungen zu spät dürfen Stunden oder Gehalt gekürzt werden. Der Arbeitnehmer muss dies in seiner Wegezeitberechnung einplanen.