Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers
Landeskirchenamt -
Kirchenrätin gibt bekannt:
Kirchenrätin gibt bekannt:
Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder vom 9. Dezember 2023
Übernahme der linearen Entgelterhöhungen ab dem 1. November 2024 und ab dem 1. Februar 2025 für die kirchlichen Mitarbeitenden
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir hatten Ihnen mit unserer Infomail vom 8. Februar 2024 bereits mitgeteilt, dass wir auch die für den öffentlichen Dienst der Länder beschlossenen linearen Entgelterhöhungen ab dem 01.11.2024 bzw. ab dem 01.02.2025 für die kirchlichen Mitarbeitenden, deren Dienstverhältnisse unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages der Länder (TV-L) fallen, übernehmen werden.
Die Übernahme der linearen Entgelterhöhungen konnte nicht zeitgleich mit den Inflationsausgleichszahlungen am 26.01.2024 von der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) beschlossen werden, denn die ADK benötigt als Beschlussgrundlage den genauen Wortlaut der entsprechenden Änderungstarifverträge. Leider sind bisher die Redaktionsverhandlungen zu den Änderungstarifverträgen von den Tarifvertragsparteien, den Gewerkschaften und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, noch immer nicht abgeschlossen, obwohl sie eigentlich für Ende September avisiert worden waren. Der ADK liegen aus diesem Grund die Änderungstarifverträge im Wortlaut noch nicht vor.
Eine Auszahlung der erhöhten Entgelte im Vorgriff auf einen entsprechenden Beschluss der ADK werden wir nicht veranlassen. Dennoch wird es nicht zu Entgeltverlusten kommen, da die erhöhten Entgelte zu gegebener Zeit in voller Höhe rückwirkend ab dem 01.11.2024 ausgezahlt werden.
Sobald die Änderungstarifverträge im Wortlaut vorliegen, wird die ADK schnellstmöglich in einer Sondersitzung den notwendigen Beschluss fassen. Wir gehen davon aus, dass allen einwendungsberechtigten Stellen in der Sitzung den Einwendungsverzicht erklären, so dass der Beschluss sofortige Rechtskraft erlangt. Wir werden die Comramo KID GmbH frühzeitig auf die Umsetzung der Entgelterhöhungen in die Entgeltabrechnung vorbereiten und nach Beschluss durch die ADK unverzüglich mit der Auszahlung beauftragen.
Sobald die Übernahme der Entgelterhöhungen von der ADK beschlossen worden ist, werden wir Sie darüber informieren, zu welchem Abrechnungsmonat die erhöhten Entgelte rückwirkend ab dem 01.11.2024 von der Comramo KID GmbH ausgezahlt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage:
Herzog
Oberkirchenrätin
Ev.-luth. Landeskirche Hannovers
Im Auftrage:
Herzog
Oberkirchenrätin
Ev.-luth. Landeskirche Hannovers