Dienstradleasing
● Nehmen Sie die Möglichkeit des Dienstradleasings in Anspruch, geschieht dies im Rahmen der Entgeltumwandlung. Wissen sollten Sie hierbei, das sich Aufgrund der Entgeltumwandlung nicht nur das Steuer-Brutto, sondern auch das Sozialversicherungs-Brutto vermindert, auch wenn es nur sehr kleine Beträge sind. Auf den umgewandelten Entgeltbetrag werden keine Sozialversicherungsbeiträge in die gesetzliche Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung entrichtet. Durch die geringeren Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie zur Zusatzversorgung (ZVK) ergeben sich in der Folge geringere Rentenanwartschaften. Wegen des geringeren Bruttoentgelts vermindert sich auch ein etwaiges Krankengeld.
Wenn Sie Interesse an einem Dienstradleasing haben, sollten Sie sich also genau informieren, ob ein Leasing für sie vorteilhaft ist.
● Es besteht die Möglichkeit, bis zu zwei Räder gleichzeitig (max. 7500,-€) zu leasen.
Von Vorteil ist, dass der Arbeitgeber neben dem Anteil an der Leasingrate auch die Kosten für eine Versicherung und den Wartungsvertrag des Fahrrades übernimmt.
Nachteilig könnte sein, dass für das Leasing der Listenpreis für das Fahrrad veranschlagt wird. Durch Händlerrabatte und ähnliches kann es deshalb durchaus günstiger sein, ein Fahrrad direkt zu erstehen. Fragen Sie Ihren Händler nach möglichen Rabatten bei einem Direktkauf.
● Berechnungsbeispiele sowie einen Expertenrechner können Sie auf der Website von https://www.mein-dienstrad.de/Leasingrechner eingeben. Auch weitere Informationen sind dort abrufbar, ebenso finden Sie hier die teilnehmenden Händler in der Nähe Ihres Wohnortes. Schauen Sie sich die Internetseite genau an.
Welche Mitarbeitende können ein Dienstrad leasen?
· Alle Mitarbeitenden die in einem aktiven, unbefristeten Dienstverhältnis stehen.
Welche Mitarbeitenden können nicht am Dienstradleasing teilnehmen?
· Mitarbeitende, die mit der Entgeltumwandlung (nach Abzug der Leasingrate) unter die Mindestlohngrenze fallen,
· Mitarbeitende, die sich noch in der Probezeit befinden,
· Mitarbeitende, die sich in der Ausbildung befinden,
· Mitarbeitende, die als Praktikant/in, FSJler/in beschäftigt sind,
· Mitarbeitende, die sich außerhalb der Entgeltfortzahlung (Krankengeld, Elterngeld) befinden,
· Mitarbeitende, die von einer Gehaltspfändung betroffen sind, oder es innerhalb der letzten 12 Monate waren.
Was beinhaltet ein Leasingvertrag?
· Das E-Bike, welches im Wert von mindestens 600,-€ bis höchstens 7500,-€ sein darf,
· Zubehör welches fest verbaut ist,
· ein hochwertiges Schloss im Wert von mindestens 49,-€ (sollten sie ein schon vorhandenes Schloss nutzen wollen, müssen Sie diesen Kaufbeleg als Nachweis aufbewahren),
· Versicherung durch den Arbeitgeber.
Welche Einschränkungen gibt es?
· E-Bikes und Pedelecs von über 25 KW oder einer Tretunterstützung von mehr als 25 km/h sind vom Leasing ausgeschlossen,
· Fahrradausstattung ist insoweit frei wählbar, dass die Verkehrstauglichkeit gewährleitet ist.
Wie funktioniert das Fahrradleasing?
· Es wird ein Überlassungsvertrag über 36 Monate mit Ihnen geschlossen (Leasingnehmer ist Ihr Arbeitgeber, der Ihnen per Vertrag das Fahrrad mit Einbehaltung eines Teil Ihres Bruttogehaltes, der Leasingrate, überlässt),
· Sie registrieren sich auf der Internetseite www.mein-dienstrad.de, mit Ihrer Personalnummer (steht auf der Gehaltsabrechnung) und dem Partnercode. (den erhalten Sie bei uns)
· Beim Vertragshändler Ihrer Wahl suchen Sie sich ihr Wunschrad aus,
· die Bestellung und der Antrag erfolgt dann über das Portal und Ihrer Anmeldung www.mein-dienstrad.de,
· der Arbeitgeber prüft den Antrag und schließt mit Ihnen den Überlassungsvertrag,
· nach Unterzeichnung des Überlassungsvertrages erhalten Sie einen Abrufschein mit dem Sie ihr Wunschrad beim Händler abholen können,
· alleinig Sie als Mitarbeitender haben die Möglichkeit durch Ausweisung das Rad entgegen zu nehmen,
· überprüfen Sie vor Ort die Beschaffenheit des Rades und teilen Sie Mängel unverzüglich und schriftlich dem Händler mit.
Was bedeutet Entgeltumwandlung für ein Dienstrad?
· Nehmen Sie das Dienstradleasing in Anspruch wandeln Sie aus Ihrem Gehalt monatlich einen Teilbetrag für das Leasing in Sachlohn um (Sachleistung im Sinne des Einkommensteuergesetzes § 8 Abs. 2). Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber einen Teil des monatlichen Gehalts in Höhe der Leasingrate einbehält.
· Da der Sachlohn steuerlich aber nicht mit der kompletten Umwandlungsrate, sondern pauschal nach der sogenannten 25% Regel bewertet wird, entsteht ein deutlicher Steuervorteil, der die Gehaltsumwandlung für Arbeitgeber und Mitarbeiter sehr attraktiv macht (Ersparnis von bis zu 40 % gegenüber dem Direktkauf sind möglich).
Vorteile des Fahrradleasings:
· Freie Auswahl des Models oder der Marke, inklusive Zubehör wie Gepäckträger, Klingel, Rückspiegel, Fahrradtaschen, Helm …..
· Versicherung ist inklusive,
· 100% Nutzung auch in der Freizeit,
· Umweltfreundlich
· verbesserte Gesundheit durch Radfahren zur Arbeit und in der Freizeit,
· Spritkosten sparend,
· kein Gerangel um Parkplätze bei der Arbeitsstätte,
· nach Ablauf der 36 Monate kann das Rad wahrscheinlich kostengünstig erworben werden (dies muss mit mein-Dienstrad.de nach Ablauf geklärt werden) oder ein neuer Leasingvertrag abgeschlossen werden,
· Personen die in Ihrem Haushalt leben dürfen das Dienstrad nutzen.
Nachteile des Fahrradleasings:
· Geringe Schmälerung der Rente (Berechnungen besagen, dass bei einem Fahrradpreis von 2000,-€ und 36 Monaten Leasing etwa 1,50 € Rente im Monat fehlen werden),
· Etwaiges Krankengeld nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung wird durch niedrigeres Bruttoeinkommen geringer ausfallen,
· Finanzämter gehen von einem 40% Restwert nach Ablauf der Leasingzeit aus, die Differenz muss als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Was geschieht nach Ablauf der Leasinglaufzeit?
· Das Fahrrad kann für 15% des eigentlichen Kaufpreises erworben werden,
· das Fahrrad kann zurückgegeben werden, etwaige Kosten zur Wiederherstellung des mangelfreien Zustandes tragen Sie, soweit diese nicht von der Versicherung abgedeckt sind. Mein-dienstrad.de veranlasst die Abholung,
· es kann nach Rückgabe ein neues Fahrradleasing beantragt werden.
Sollten Sie vor Ablauf der 36 Monate
· Ihr Dienstverhältnis beenden,
· Sonderurlaub oder Beurlaubung unter Verzicht von Entgeltfortzahlung erhalten,
· im Krankheitsfall kein Entgelt mehr, sondern nach sechs Wochen Krankheit Krankengeld erhalten,
· in Mutterschutz oder Elternzeit gehen,
dann ist die Nutzung des Dienstrades untersagt. Die weitere Vorgehensweise wird dann im Einzelfall mit dem Arbeitgeber abgestimmt und geklärt.
Wem gehört das Dienstrad?
· Wer als Mitarbeitender ein Dienstrad nutzt, ist während der Leasingzeit zu keinem Zeitpunkt der rechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer – das bleibt immer der Leasinggeber (= die Leasinggesellschaft). Allerdings kann der Mitarbeitende das Dienstrad nutzen wie sein Eigenes. Er darf damit zur Arbeit fahren, die Kinder von der Kita abholen, zum Sport radeln und das Fahrrad in den Urlaub mitnehmen (innerhalb Europas).
Was ist noch wichtig zu wissen?
· Wartungen müssen durchgeführt werden,
· Veränderungen dürfen am Rad nicht vorgenommen werden,
· eine Änderung der Leasinglaufzeit ist nicht möglich,
· die „ mein-dienstrad.de Protect Versicherung“ ist eine Vollkasko-Versicherung gegen Schäden am Fahrrad und Diebstahl. Ihr Dienstrad inkl. Leasingfähigen Zubehörs ist volle 36 Monate bis zum jeweiligen Brutto-Anschaffungspreis versichert. Die Versicherung ersetzt bis zum Neuwert ohne Selbstbeteiligung.
· Die Entfernungspauschale von 0,30€/km pro Arbeitstag kann auch dann als Werbungskosten bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden wenn Sie mit dem Fahrrad zurückgelegt wurde.
● Sollte Ihr Interesse an einem Dienstrad geweckt sein, dann suchen Sie sich Ihr Wunschrad bei einem der mitmachenden Händler aus und schließen Sie einen Leasingvertrag ab. Wir wünschen Ihnen viel Freude und allzeit gute Fahrt mit dem neuen Fahrrad.
Hier geht`s zum Rechner:
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