Betriebliches Eingliederungsmanagment (BEM)
Mit der Durchführung des BEM werden folgenden Ziele verfolgt:
* die Arbeitsfähigkeit und Gesundheit des Mitarbeitenden erhalten und fördern,
* die Arbeitsfähigkeit und Gesundheit des Mitarbeitenden erhalten und fördern,
* die Arbeitsunfähigkeit überwinden, bzw. vorbeugen,
* den Arbeitsplatz erhalten,
* das Ausscheiden des Mitarbeitenden aus dem Dienst verhindern.
Dies bedeutet für den Arbeitnehmer/Mitarbeitenden:
* Die Dienststelle dokumentiert die Krankenstände des Mitarbeitenden, um festzustellen ob er in 12 Monaten länger als 6 Wochen erkrankt war (die Zeiten, NICHT den Krankheitsgrund!)
* Der Mitarbeitende erhält nach 6 Wochen Krankheit ein Informations-schreiben, hiervon erhält die MAV eine Kopie. Nun kann der Mitarbeitende entscheiden ob er am BEM teilnehmen möchte oder nicht. Bei Ablehnung ist das Verfahren beendet, ansonsten findet nun ein erstes Kontaktgespräch statt.
Das erste Kontaktgespräch dient dazu,
* über das BEM aufzuklären,
* Wünsche, Befürchtungen des Mitarbeitenden zu besprechen,
* evtl. betriebliche Ursachen auszumachen,
* Leistungen oder Hilfen zur Vermeidung erneuter Arbeitsunfähigkeit zu beraten,
* zu überlegen ob weitere Personen hinzugezogen werden sollen
(z.B. Betriebsarzt, Arbeitssicherheitskraft, Integrationsamt).
* Ist der Mitarbeitende einverstanden, nimmt an diesem Gespräch auch ein Mitarbeitervertreter teil.
* Reicht es aus, betriebliche Maßnahmen zur Arbeitsfähigkeit einzuleiten ist das Verfahren beendet. Ansonsten folgt ein Präventionsgespräch.