Betriebliches Eingliederungsmanagment (BEM)
Mit der Durchführung des BEM werden folgenden Ziele verfolgt:
- die Arbeitsfähigkeit und Gesundheit des Mitarbeitenden erhalten und fördern,
- die Arbeitsunfähigkeit überwinden, bzw. vorbeugen,
- Reduzierung von Fehlzeiten
- den Arbeitsplatz erhalten,
- das Ausscheiden des Mitarbeitenden aus dem Dienst verhindern.
Dies bedeutet für den Mitarbeitenden:
- Die Dienststelle dokumentiert die Krankenstände des Mitarbeitenden, um festzustellen ob er in 12 Monaten länger als 6 Wochen erkrankt war (die Zeiten, NICHT den Krankheitsgrund!)
- Der Mitarbeitende erhält nach 6 Wochen Krankheit ein Informationsschreiben, hiervon erhält die MAV eine Kopie. Nun kann der Mitarbeitende entscheiden, ob er am BEM teilnehmen möchte oder nicht. Bei Ablehnung ist das Verfahren beendet,
ansonsten findet nun ein erstes Kontaktgespräch statt.
Das erste Kontaktgespräch dient dazu,
- über das BEM aufzuklären,
- Wünsche, Befürchtungen des Mitarbeitenden zu besprechen,
- evtl. betriebliche Ursachen auszumachen,
- Leistungen oder Hilfen zur Vermeidung erneuter Arbeitsunfähigkeit zu beraten,
- zu überlegen ob weitere Personen hinzugezogen werden sollen
(z.B. Schwerbehindertenverterer*in, Betriebsarzt, Arbeitssicherheitskraft, Integrationsamt).
Ist der Mitarbeitende einverstanden, nimmt an diesem Gespräch auch ein Mitarbeitervertreter teil. Ein BEM Gespräch ist positiv zu sehen. Probleme, Störfaktoren oder belastende Situationen können angesprochen werden. Ein verantwortungsvoller Umgang mit erkrankten Mitarbeitenden stärkt die Wertschätzung und kann zu einer positiven Stabilität in der Einrichtugn sorgen. Die MAV steht den Mitarbeitenden hierbei unterstützend zur Seite. Es sollen individuelle Lösungen entwickelt werden.
Reicht es aus, betriebliche Maßnahmen zur Arbeitsfähigkeit einzuleiten ist das Verfahren beendet.
Ansonsten folgt ein Präventionsgespräch.
Das Präventionsgespräch dient dazu,
- detaillierte Informationen über krankheitsbedingte Einschränkungen zu ermitteln,
- Maßnahmen für einen leidensgerechten Arbeitsplatz zu erwägen,
- Ziele und Vorstellungen für den Arbeitsplatz in Erfahrung zu bringen,
- betriebliche Möglichkeiten zur Eingliederung zu prüfen,
- einen Plan für weiteres Vorgehen zu erstellen.
Im Weiteren werden Maßnahmen vom Einzelfall abhängig.
Es könnten folgende Maßnahmen zur Anwendung kommen:
Es könnten folgende Maßnahmen zur Anwendung kommen:
- stufenweise Widereingliederung
- technische Umrüstung des Arbeitsplatzes
- Veränderungen der Arbeitsumgebung
- Veränderungen der Arbeitsplatzgestaltung (dies können z.B, sein: höhenverstellbare Schreibtische, andere Lichtquellen, neues Telefon, Lärmschutz)
- Veränderung der Arbeitsinhalte
- Qualifizierungsmaßnahmen
- Arbeitsversuche
- Medizinische Rehabilitation
- Unterstützende pädagogische oder psychische Maßnahmen
Diese Maßnahmen werden dokumentiert und bewertet, nach einer gewissen Zeit findet ein Erfahrungsaustausch statt.
Das BEM ist beendet, wenn der Mitarbeitende dies wünscht oder wenn alle Maßnahmen durchgeführt sind.
Alle Daten die erhoben werden, werden getrennt von der allgemeinen Personalakte aufbewahrt und dem Zugriff der allgemeinen Personalverwaltung entzogen, sie dienen lediglich dazu, die oben genannten Ziele zu verfolgen. Nach 3 Jahren werden die Unterlagen vernichtet.
Dauerhaft zu den Personalakten werden genommen:
- das Einladungsschreiben zu Erstgespräch
- der Erklärungsbogen über die Teilnahme bzw. Nichtteilnahme
- das Maßnahmenblatt (Durchgeführte Maßnahmen und Abschluss des Verfahrens)