Leistungsentgelt
Was ist Leistungsentgelt?
Im Tarifvertrag steht: „Leistungsentgelt ist eine variable und leistungsorientierte Bezahlung zusätzlich zum Tabellenentgelt. Das Leistungsentgelt wird als Leistungsprämie, Erfolgsprämie oder Leistungszulage gewährt“
Im Jahr 2021 hat man sich in der Landeskirche dazu entschlossen dieses Geld, das im Tarifvertrag verankert ist, auszuzahlen.
Und zwar durchschnittlich 2% je Monat für alle Beschäftigten im TVöD.
Das Leistungsentgelt, mit dem Juligehalt ausgezahlt.
Voraussetzung ist, dass Mitarbeitende bis Juni eines Jahres angestellt waren und im Juli des gleichen Jahres weiter beschäftigt sind, Entgelt, Krankengeld nach § 45 des SGB V oder Mutterschaftsgeld nach § 19 des Mutterschutzgesetz erhalten.
Wer zum 30.06. des Jahres beim Kirchenkreis Bramsche aufhört zu arbeiten hat keinen Anspruch auf Leistungsentgelt.
Wer zum 30.06. des Jahres beim Kirchenkreis Bramsche aufhört zu arbeiten hat keinen Anspruch auf Leistungsentgelt.
Als Berechnungsgröße dient das Jahresentgelt des jeweiligen Mitarbeitenden, das bis zum 30. Juni des laufenden Jahres im Kirchenkreis Bramsche erarbeitet wurde.
Dies bedeutet, dass auch Mitarbeitende, die bis zum 30.06. eine Beschäftigung begonnen haben, anteilig in den Genuss des Leistungsentgeltes kommen.
Von diesem bis dahin erarbeiteten Jahresentgelt, umgerechnet auf einen Monat, werden dann 24 % ausgezahlt, entspricht somit 2% je Monat.