Änderungskündigung

Die Änderungskündigung ist eine ordentliche Kündigung des gesamten Arbeitsverhältnisses, verbunden mit  dem Angebot den Arbeitsvertrag zu veränderten Bedingungen fortzusetzen. 
 
Da es sich um eine echte Kündigung des Arbeitsverhältnisses handelt muss die Kündigung  alle rechtlichen Anforderungen erfüllen, die auch sonst bei einer Kündigung zu beachten sind (Fristen, Kündigungsschutz, soziale Rechtfertigung).
Eine ordentliche Änderungskündigung kann aus folgenden Gründen ausgesprochen werden:
 
▪ Personenbezogene Kündigung aus Gründen, die in der Person des Mitarbeitenden -liegen. (Worunter insbesondere die Kündigung wegen Krankheit fällt.)
▪ Verhaltensbedingte Kündigung aus Gründen, die im Verhalten des Mitarbeitenden liegen (Unpünktlichkeit, Arbeitsverweigerung, Annahme von Geschenken unzureichende Arbeitsleitung, falsche Abrechnungen, Kontrollumgehungen).
▪ Betriebsbedingte Kündigung aus betrieblichen Gründen. (Worunter Arbeitsreduzierung und finanzielle Schwierigkeit fällt.) 
 
Der Mitarbeitende hat folgende Möglichkeiten auf eine Änderungskündigung zu reagieren:
 
* Annahme des Änderungsangebotes ohne Vorbehalt: 
Das Arbeitsverhältnis besteht zu geänderten Bedingungen fort, die Kündigung ist gegenstandslos. Alle anderen Vertragsbedingen, die nicht geändert werden, bleiben somit bestehen.
* Nichtannahme / Ablehnung des Änderungsangebots und Hinnahme der Kündigung: 
Das Arbeitsverhältnis endet.
* Nichtannahme / Ablehnung des Änderungsangebots und Erhebung einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung: 
Bei Gewinn des Kündigungsschutzgesetz bleibt alles beim Alten, wird er verloren verliert der Mitarbeitende seinen Arbeitsplatz. Hier geht es um  Alles-oder-Nichts.
* Annahme des Änderungsangebots unter dem Vorbehalt des § 2 KSchG und Erhebung einer Änderungsschutzklage: 
Diese Vorgehensweise vermeidet die Alles-oder-Nichts-Situation gemäß Nr.3): bei Prozessgewinn bleibt alles beim Alten, beim verlieren des Prozesses ist zumindest der Bestand des Arbeitsverhältnisses gesichert, wenn auch unter geänderten bzw. verschlechterten Bedingungen.